Seit 1995 Jahren ist die EKAS-Richtlinie Nr. 6508 über den Beizug von Arbeitsärzten und anderen Spezialisten der Arbeitssicherheit, kurz ASA-Richtlinie, in Kraft. Im Wesentlichen geht es dabei um die Integration von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in allen Abläufen eines Betriebs. Gemäss den Richtlinien muss ein Betrieb die Gefahren systematisch ermitteln, die Risiken beurteilen und entsprechende Massnahmen ergreifen. Ziel ist es, die Gesundheit der Mitarbeitenden zu schützen und hohe Unfallkosten zu vermeiden.
In Ergänzung zu unseren Dienstleistungen im Bereich der Sanierungsplanung und Fachbauleitung bieten wir auch an, Firmen bei der Integration von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zu unterstützen. So waren wir beispielsweise bei mehreren grossen Rückbauprojekten für die Arbeitssicherheit zuständig (thermische Kraftwerke, Kesselhäuser etc.). Bei grösseren Projekten arbeiten wir auch mit erfahrenen externen Partnern zusammen.