VOC-Verordnung (VOVC)  

Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, so etwa in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, so tragen sie zusammen mit Stickoxiden zur übermässigen Bildung von bodennahem Ozon (Sommersmog) bei.

Die VOC-Lenkungsabgabe wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Als marktwirtschaftliches Instrument im Umweltschutz schafft sie einen finanziellen Anreiz, die VOC-Emissionen weiter zu reduzieren. Die Erhebung der Abgabe ist in der Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOCV) geregelt. Von der Vielzahl an organischen Substanzen, die als VOC gelten, sind bei weitem nicht alle der Lenkungsabgabe unterstellt. Erhoben wird die Abgabe bei der Einfuhr in die Schweiz bzw. bei der Herstellung im Inland.

Grundsätzlich sind VOC, die so verwendet werden, dass sie nicht in die Umwelt gelangen, von der Abgabe befreit. Ebenfalls von der Abgabe befreit werden exportierte VOC. Eine zeitlich befristete Befreiung gilt für VOC in Anlagen, deren Emissionen erheblich unter den Grenzwerten der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) liegen. Damit werden Unternehmen belohnt, die besondere Anstrengungen zur Senkung der VOC-Emissionen unternommen haben.

Für den Vollzug der VOCV ist die Eidgenössische Zollverwaltung zuständig. Sie erhebt die Abgabe und entscheidet über Befreiung bzw. Rückerstattung. Die Verteilung des Abgabeertrages und die Überprüfung der Wirksamkeit der Abgabe ist Sache des BAFU. Die Kantone (kantonale Luftreinhaltefachstellen) unterstützen die Zollverwaltung beim Vollzug. Insbesondere überprüfen sie die VOC-Bilanzen der Unternehmen.

Im Bereich der VOC-Verordnung bieten wir die folgenden Dienstleistungen an:

  • Erstellen von Stoffflussanalysen
  • Erstellen und überprüfen von VOC-Bilanzen
  • Beratung von Firmen und Behörden im Bereich der VOC-Verordnung
  • Moderation und Mediation von Gesprächen zwischen den involvierten Stellen